Neue Wettanbieter 2026: Welche Anbieter haben eine deutsche Lizenz, und welcher passt zu wem?

Updated Oktober 2026
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Wer in Deutschland neu auf Sport wetten will, stellt zuerst eine andere Frage: Wer darf hier überhaupt Wetten anbieten? Die Antwort steht seit dem 1. Juli 2021 im Glücksspielstaatsvertrag und wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale) umgesetzt. Eine nationale Sportwetten-Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV, ergänzt durch Folgeerlaubnisse, und ein Eintrag auf der amtlichen Whitelist — das ist der Test, der zählt. Wer dort steht, ist im deutschen Recht verkehrsfähig. Wer dort fehlt, fällt unter unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV — gleich, ob der Anbieter in Curaçao, Malta oder Anjouan eine andere Konzession besitzt.

Stand: Oktober 17, 2026 (geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, Stand: 2. Oktober 2026).

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Notizen auf einem hellen Holztisch, daneben eine Tasse Kaffee im Morgenlicht.
Neobet: Die Greenvest Betting Limited ist Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022.

Stand der Whitelist: 2. Oktober 2026.

Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, also gegen jenes Verzeichnis erlaubter Anbieter, das nach § 9 Abs. 8 GlüStV als alleiniger Lizenznachweis gilt.

Was ein neuer Wettanbieter in Deutschland heute sein muss

Drei Eigenschaften tragen einen neuen Anbieter im deutschen Markt: eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, ein Whitelist-Eintrag und ein Geschäftsmodell, das den Spielerschutz des GlüStV nicht unterläuft. Eine .de-Domain allein beweist nichts — sie taucht auch bei Dumping-Vermittlern auf, die keine deutsche Erlaubnis haben.

Ein großes Stadion unter Flutlicht, aus der Ferne über eine dunkle Wiese gesehen, die Lichtmasten spiegeln sich im Dunst der Abenddämmerung.
Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder führt für bet365 die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026).

Die GGL vergibt die Erlaubnis seit 2021. Eine Ersterlaubnis läuft fünf Jahre (§ 4c Abs. 1 GlüStV), Folgeerlaubnisse werden im Anschluss erteilt. Die Whitelist trägt nur das Datum der Erlaubnis, niemals ein Enddatum. Wer dort geführt wird, hat eine gültige Erlaubnis; wer dort nicht steht, hat keine. Der Snapshot vom 2. Oktober 2026 listet 27 Inhaberinnen und Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich mit Pferdewetten, sowie drei weitere ausschließlich für Pferdewetten. Für eine Sportwette zählt nur die Domain, die unter der Sportwetten-Erlaubnis geführt wird; eine Casino-, Poker- oder Automatenspiel-Erlaubnis derselben Gesellschaft berechtigt nicht zu Sportwetten.

Die Erlaubnis wird über das Regierungspräsidium Darmstadt beantragt und von der GGL beaufsichtigt — auch wenn die Erlaubnis selbst von einer anderen Landesstelle erteilt wurde. Die Aufsichtsbehörde ist bundesweit einheitlich: GGL, Hansering 15, 06108 Halle (Saale). Wer im Impressum eine andere Adresse liest, schaut genauer hin. Auf Plattformen wie Admiralbet.de, Bet365.de, Tipico.de, Tiptorro.de oder NEO.bet ist die Erlaubnis ausgestellt; jede Folgeerlaubnis ist dort ebenfalls verzeichnet.

Was darf ein Anbieter wetten? Der GlüStV begrenzt das Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5: nur Wetten, die die GGL genehmigt hat. Verboten sind Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren — in der GGL-Praxis zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich. Auch manipulationsanfällige Wetten, Wetten auf Regelverstöße oder auf deren Sanktionierung sind nach § 21 Abs. 1a ausgeschlossen. Soziale oder politische Ereignisse gehören nicht zum erlaubten Programm. Auf Esports darf in Deutschland nicht gewettet werden; die GGL erkennt Esports nicht als Sportart an. Auch zu virtuellen Sportwetten ist die Rechtslage nicht abschließend etabliert — der Status bleibt hier offen.

Livewetten sind nach § 21 Abs. 4 nur während eines laufenden Ereignisses erlaubt, auf den Endergebnisstand oder auf eindeutig abgegrenzte Zwischenereignisse, die in dieser Sportart tatsächlich selten sind. „Nächstes Tor“ beim Fußball geht, „nächstes Tor“ beim Eishockey ebenso; „nächster Punkt“ beim Tennis oder „nächster Korb“ beim Basketball nicht. Bezahlt wird erst nach dem offiziellen Ereignisende. Eine gesetzliche Einsatzobergrenze pro Wette gibt es nicht — was hier begrenzt, ist das eigene Spielverhalten, nicht die Quote des Anbieters.

Lizenzstatus und Markteintritt der zehn deutschen Wettanbieter

Überblick: Anbieter, Whitelist-Status, Erlaubnis seit

Marke GGL-Whitelist-Status und Inhaberin Sportwetten-Erlaubnis seit
AdmiralBet Whitelist-Eintrag für Admiralbet.de unter Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020 (Folgeerlaubnisse 13.12.2022 und 29.07.2024)
bet365 Whitelist-Eintrag für Bet365.de unter Hillside (Europe) ENC, Ta’Xbiex (Malta) 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 27.12.2022)
Tipico Whitelist-Eintrag für Tipico.de unter Tipico Co. Limited 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 09.12.2022)
Tiptorro Whitelist-Eintrag für Tiptorro.de unter Torro Tec Limited 30.06.2021 (Folgeerlaubnis 27.12.2022)
NEO.bet Whitelist-Eintrag für NEO.bet unter Greenvest Betting Limited 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 22.12.2022)
Interwetten Whitelist-Eintrag für Interwetten.de unter Interwetten Gaming Limited, Sliema (Malta) 02.11.2020 (Folgeerlaubnis 27.12.2022)
ODDSET Whitelist-Eintrag für Oddset.de unter Oddset Sportwetten GmbH 18.11.2020 (Folgeerlaubnis 15.12.2022)
Betway Whitelist-Eintrag für Betway.de unter Betway Limited 09.03.2021 (Folgeerlaubnis 23.12.2022)
bpremium Whitelist-Eintrag für Bpremium.de unter Ladbrokes (Deutschland) Limited, Gzira (Malta) 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 21.12.2022)
Wettarena Whitelist-Eintrag für Wettarena.de unter I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema (Malta) 09.10.2020 (Folgeerlaubnis 15.12.2022)

Die Tabelle führt die Marken auf, die in der Stichprobe vom 2. Oktober 2026 mit einer Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist stehen. Wer dort mehr sucht als einen Lizenzstatus und ein Erstdatum, sucht am falschen Ort — der Vergleichbarkeit wegen entspricht diese Übersicht genau dem, was das Verzeichnis hergibt: einen Eintrag pro Domain und das Datum, an dem der deutsche Markt für die Marke aufging.

Ein leerer Papierwettschein und ein Kugelschreiber liegen auf einem aufgeräumten Schreibtisch neben einer Lupe, weiches Licht von einem Fenster.
Die GGL warnte am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.

Was die Lizenz in der Praxis bedeutet

Auf den ersten Blick unterscheiden sich die Marken kaum: Sie alle haben eine deutsche Erlaubnis, sitzen in Malta und sind dort unter lokalem Recht als Gesellschaft eingetragen. Beim zweiten Blick trennt sich die Spreu vom Weizen — über Folgeerlaubnisse, über das Datum der Ersterlaubnis und über die Frage, wann eine Marke überhaupt als „neu“ gezählt werden kann.

Als „neu“ im strengen Sinne gilt eine Marke erst dann, wenn ihre Erlaubnis jünger ist als die der etablierten Anbieter. Admiralbet.de, Bet365.de, Tipico.de, NEO.bet, Bpremium.de und Wettarena.de tragen alle das Datum 09.10.2020 — den Tag, an dem die ersten Erlaubnisse im neuen System vergeben wurden. Drei Monate später folgten Interwetten.de (02.11.2020) und Oddset.de (18.11.2020). Mit dem Frühjahr 2021 kamen Tiptorro.de (30.06.2021) und Betway.de (09.03.2021). „Neu“ ist also keine Lizenz Eigenschaft, sondern eine Markt Eigenschaft — die Liste dokumentiert die Reihenfolge der Markteintritte, nicht eine Hierarchie der Vertrauenswürdigkeit.

Das Erstdatum entscheidet darüber, wie lange ein Anbieter das Verfahren schon durchläuft: Wer 2020 angefangen hat, hat zwei Folgeerlaubnisse hinter sich; wer 2024 oder 2026 eingestiegen ist, steht noch am Anfang der ersten Fünf-Jahres-Periode. Das hat Folgen für die Aufsichtsgeschichte — und damit für die Frage, ob ein Anbieter schon einmal hätte auffallen können.

Wie legale Anbieter für Sicherheit sorgen

OASIS, LUGAS und das gemeinsame Einzahlungslimit

Wer in Deutschland legal wettet, wird in zwei Datenbanken geführt: in OASIS und in LUGAS. OASIS ist die bundesweite Sperrdatei nach §§ 8 und 8a GlüStV. Jeder Anbieter prüft bei Registrierung und bei jedem Login, ob die Person gesperrt ist. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die Spielerin oder der Spieler selbst eine Frist gesetzt hat — sonst mindestens ein Jahr. Eine Fremdsperre durch Dritte ist möglich; die GGL führt das Verfahren.

LUGAS ist die Limitdatei nach § 6c Abs. 1. Das gemeinsame Einzahlungslimit liegt standardmäßig bei 1.000 € pro Kalendermonat, gerechnet über alle lizenzierten Anbieter hinweg. Wer mehr einzahlen will, muss dem Anbieter wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen — eine Selbsterklärung reicht nicht. Anbieter dürfen in begründeten Fällen das Limit auf bis zu 10.000 € anheben, im Ausnahmefall auf 30.000 €, und das höchstens für ein Prozent der aktiven Kundinnen und Kunden. Eine Senkung greift sofort; eine Anhebung erst nach sieben Tagen.

Parallel greift die Aktivitätsdatei nach § 6h: paralleles Spielen bei mehreren Anbietern ist verboten. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst eine 24-Stunden-Sperre auf einen Klick aus. Offshore-Anbieter sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen — wer dort spielt, hat keines dieser beiden Sicherheitsnetze.

Verifizierung und Kontoführung

Seit der Reform gilt: ein Konto pro Anbieterin, vollständige Verifizierung, eigenes Zahlungskonto. § 6a GlüStV schreibt das vor. Vor der Verifizierung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang spielen lassen, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlung. In dieser Phase kann eine Spielerin Spielfunktionen testen, aber kein Geld heben.

Die Zahlung läuft nach § 6b Abs. 4 ausschließlich von einem Konto, das auf den eigenen Namen lautet und bei einem Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz geführt wird. Anonyme Zahlungsmittel — Prepaid-Gutscheine ohne Kontobezug, Kryptowährungen ohne identifizierbare Wallet — sind ausgeschlossen. Was ein konkreter Anbieter tatsächlich akzeptiert, steht in dessen AGB und auf der Zahlungsseite; das Sortiment reicht von Bankeinzug und Kreditkarte über PayPal und Sofortüberweisung bis zur Paysafecard als registrierter Variante.

Spielerguthaben liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto. Bei Kontoschließung wird das Restguthaben nach § 6b Abs. 6-7 innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühr ausgezahlt.

Werbung, Werbezeiten und was Werbung darf

§ 5 Abs. 7 GlüStV reserviert Werbung für Erlaubnisinhaber. Der Werbezeit-Bann zwischen 06:00 und 21:00 Uhr betrifft nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ausdrücklich Spielautomaten, Online-Poker und Online-Casinospiele — nicht Sportwetten. Bei Sportwetten gilt: keine Werbung unmittelbar vor oder während einer Live-Übertragung des Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6).

Strafrechtlich und zivilrechtlich

Die Organisation von Sportwetten ohne deutsche Erlaubnis fällt unter § 284 StGB und kann bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach sich ziehen; Werbung dafür bis zu einem Jahr, Teilnahme bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Strafverfahren gegen einzelne Spielende sind in der Praxis nicht etabliert. Die GGL selbst hat am 17. September 2026 vor illegalen Angeboten „wie etwa Platincasino“ gewarnt und gegen den Marktteilnehmer vorgegangen.

Zivilrechtlich ist die Frage brisanter: Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Rückzahlungspflicht entgegensteht; der Kläger fordert von Tipico über 3.700 € aus Verlusten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hat in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 (Tipico) Rückzahlungen grundsätzlich für möglich gehalten — Ausnahme, wenn Behörden zugesichert hätten, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Kein Urteil ist eine Garantie für einen konkreten Fall; wer heute spielt, spielt gegen eine offene Rechtsfrage.

Verantwortungsvolles Spielen

Wer in Deutschland legal wettet, akzeptiert eine ganze Reihe von Schranken, die nicht der Anbieter, sondern der Gesetzgeber setzt. Die Altersgrenze liegt nach § 4 Abs. 3 GlüStV bei 18 Jahren — auch ohne Ausweisprüfung vor Ort. Wer unter 18 ist, wird nicht akzeptiert; Verstöße sind bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten.

Eine Sperre über OASIS gilt gegenüber allen angeschlossenen Anbietern. Wer sich selbst sperrt, schließt sich nicht nur vom Anbieter aus, bei dem er den Antrag stellt, sondern vom gesamten lizenzierten Markt. Eine Aufhebung ist frühestens nach Ablauf der gewählten Frist möglich; bei einer Fremdsperre durch Angehörige nach einer Anhörung. Eine 24-Stunden-Sperre über den Panikbutton hebt sich automatisch, ohne dass ein Anbieter sie verlängern kann.

Das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat ist die wichtigste Bremse des Systems. Sie ist nicht verhandelbar, sondern wird technisch durchgesetzt: Jede Einzahlung wird über LUGAS geprüft, jeder Slot im Monat gezählt. Wer das Limit ausschöpft, kann legal in diesem Monat nichts mehr einzahlen — auch nicht bei einem anderen Anbieter. Eine Anhebung erfordert einen dokumentierten Einkommens- oder Vermögensnachweis, der den Anbieter zu einer Einzelprüfung verpflichtet.

Spielsucht ist kein moralisches Versagen, sondern eine anerkannte Krankheit. Hilfe bieten die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter der Nummer gegen Sucht, die anonym und kostenfrei ist, sowie die regionalen Suchtberatungsstellen, die nach Sozialgesetzgebung förderfähig sind. Wer bei sich oder bei jemandem im Umfeld Anzeichen einer Spielsucht erkennt — Verheimlichen der Einsätze, Jagen von Verlusten, Vernachlässigung von Beruf und Beziehung —, sollte das Gespräch suchen, bevor das Limit greift.

Boni und Gratiswetten bei neuen Anbietern

Werbeprämien, Neukundenboni, Wetten mit Rückerstattung, Quoten-Boosts, Cashback, Akkumulator-Versicherungen — das Vokabular ist bunt, die rechtliche Lage nüchtern. Der GlüStV schreibt keinen Bonusdeckel und keine Mindestquote vor; alle Bedingungen stammen aus den AGB der Anbieter. Drei Mechaniken verdienen gesonderte Aufmerksamkeit.

Die Umsatzbedingung

Ein Bonus wird fast nie direkt ausgezahlt. Stattdessen verlangt der Anbieter einen Umsatz: Bonus (oder Bonus plus Einzahlung) mal einen Wettfaktor, der zwischen 3 und 10 liegt. Wer 100 € erhält und einen Faktor 5 vor sich hat, muss 500 € an Wetten platzieren — nicht gewinnen, platzieren. Bei einer durchschnittlichen Wette mit Einsatz 10 € sind das 50 Wetten. Wer weniger setzt, qualifiziert sich nicht für die Auszahlung.

Die Mindestquote

Fast jede Umsatzbedingung gilt nur für Wetten ab einer bestimmten Mindestquote, typischerweise 1,50 oder 2,00 in Dezimalform. Wer unterhalb dieser Quote wettet, lässt seinen Einsatz nicht in den Umsatz zählen — auch wenn er gewinnt. Bei Akkumulatoren wird oft jedes Bein einzeln auf seine Mindestquote geprüft; ist ein Bein zu niedrig, verfällt der gesamte Beitrag auf den Umsatz.

Die Frist

Ein Bonus hat ein Ablaufdatum. Wer in 7, 14 oder 30 Tagen den Umsatz nicht erfüllt, verliert Bonus und Gewinne. Wer die Frist im Kleingedruckten überliest, erlebt eine böse Überraschung im Auszahlungsbildschirm.

Der „Wettbonus mit Rückerstattung“ ist eine Erstattung in Gratiswetten, nicht in Geld. Gewinnt die Wette, gibt es den Gewinn ausgezahlt; verliert sie, gibt es den Einsatz als Gratiswette zurück, mit neuen Umsatzbedingungen. Eine Einzahlungs- oder Auszahlungsgarantie gibt es nicht; die staatliche Lizenz bringt hingegen die Anbindung an OASIS, LUGAS, die staatliche Aufsicht und einen Gerichtsstand in Deutschland. Der reale Wert einer Gratiswette liegt daher unter ihrem Nennwert. Eine Werbung mit „100 % Bonus“ bedeutet nicht „100 € geschenkt“, sondern „100 € zusätzlich, gebunden an Bedingungen, die in den AGB stehen“. Werbung liest man zweimal.

Zahlungsmethoden und Auszahlungsdauer

Erlaubte Zahlungsmethoden in Deutschland

Welche Mittel auf einem lizenzierten deutschen Sportwettenkonto ankommen, ist nicht Sache des Anbieters allein. § 6b Abs. 4 GlüStV zwingt die Zahlung über ein eigenes Konto bei einem Geldwäschegesetz-Verpflichteten — also Banken, Sparkassen, Volksbanken, E-Geld-Institute wie PayPal oder Sofort, und lizenzierte Zahlungsdienstleister. Prepaid-Gutscheine ohne Kontobezug sind tabu, soweit sie anonym sind; Kryptowährungen ohne identifizierbare Wallet sind es ebenso. Welche Marken ein Anbieter tatsächlich freischaltet, liest sich auf der Zahlungsseite der jeweiligen Plattform — das ist Geschäftspolitik, nicht Recht.

Drei praktische Konsequenzen folgen daraus. Erstens: Wer heute mit PayPal einzahlt, wird bei der Verifizierung seinen Account-Inhaber nachweisen — der PayPal-Account muss auf den eigenen Namen lauten. Zweitens: Wer mit Paysafecard zahlen will, braucht eine registrierte Variante, weil die anonyme Variante bei der Verifizierung durchfällt. Drittens: Wer von Bank zu Bank überweist, hat einen IBAN-nachweisbaren Pfad; das ist der Normalfall.

Auszahlungsdauer — und was sie kostet

Die Auszahlungsdauer ist anbieterabhängig. E-Wallets schaffen es am schnellsten, oft innerhalb von 24 Stunden; Banküberweisungen brauchen ein bis drei Werktage, am Wochenende länger. Der GlüStV setzt nach § 6b Abs. 7 eine Frist: Restguthaben wird nach Kontoschließung innerhalb von fünf Werktagen ausgezahlt, gebührenfrei. Diese Frist ist eine Schutzlinie; was darunter bleibt, ist Verhandlungsmasse des Anbieters.

Gebühren für Auszahlungen sind unüblich, aber nicht ausgeschlossen. Manche Anbieter verlangen eine Gebühr pro Auszahlung, manche einen Mindestbetrag, manche eine maximale Anzahl pro Monat. Wer im Kleingedruckten nach „Auszahlung“ und „Gebühr“ sucht, erspart sich das böse Erwachen.

Zehn Anbieter im Test: Welcher passt zu wem?

Die zehn Marken, die im Whitelist-Snapshot vom 2. Oktober 2026 unter einer Sportwetten-Erlaubnis geführt werden, ordnen sich nicht in eine Hierarchie aus „besser“ und „schlechter“. Sie unterscheiden sich über die Frage, wofür jede einzelne Marke besonders steht. Was im Folgenden beschrieben wird, ergibt sich aus den Angaben der jeweiligen Anbieter — Lizenzstatus, Erlaubnisdatum, Betreibergesellschaft, soweit sie aus der Whitelist ablesbar sind.

AdmiralBet — der österreichische Markenname mit deutscher Erlaubnis

Whitelist-Eintrag für Admiralbet.de unter der Greentube Betting Malta Limited, mit Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Zusätzlich ist slots.admiralbet.de mit einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28.09.2022 verzeichnet — eine eigene Lizenz, eigene Regeln. Wer AdmiralBet als Sportwetten-Anbieter nutzt, bewegt sich auf der Sportwetten-Domain; wer die Automatenspiele öffnet, wechselt die Lizenz.

Der österreichische Markenname bringt ein Wettprogramm mit, das auf dem deutsch-österreichischen Fußball liegt — Bundesliga, österreichische Bundesliga, DFB-Pokal — und ein zweites Standbein auf populären Ballsportarten außerhalb des Mainstreams. Eine breite Wettauswahl im Live-Bereich gehört dazu; Cash Out ist eine übliche Funktion, deren Mechanik im Anbieter-AGB liegt.

Wem AdmiralBet passt: Wer im deutschsprachigen Fußball zu Hause ist und einen Anbieter mit österreichischer Wurzel sucht, ohne auf den deutschen Spielerschutz zu verzichten, ist hier richtig aufgehoben. Wer Casino und Sportwetten aus einer Hand möchte, findet beides unter getrennten Lizenzen.

bet365 — der Weltmarktführer mit deutscher Erlaubnis

Whitelist-Eintrag für Bet365.de unter der Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex (Malta). Erlaubnis seit 09.10.2020, Folgeerlaubnis 27.12.2022. Wer „neuer Wettanbieter“ mit „Marktführer“ gleichsetzt, hat das Datum falsch verstanden — auf der Whitelist steht bet365 seit dem ersten Erlaubnistag 2020. Neu ist die Marke nicht; das gilt für jede Marke in dieser Liste mit Erstdatum 2020.

Die Markenstärke liegt im Livewetten-Angebot und in der Tiefe der Märkte, insbesondere bei untergeordneten Ligen und exotischen Sportarten. Wer ein Live-Ereignis verfolgt und gleichzeitig ein Live-Wetten-Angebot mit Asiatischen Handicaps, Spieler-Specials und Kombinationen sucht, wird hier fündig. Cash Out ist bei bet365 zentraler Bestandteil.

Wem bet365 passt: Wer Livewetten mit Tiefe und ein internationales Sportprogramm sucht, ist hier richtig. Wer einen kleinen Anbieter mit persönlichem Service sucht, schaut weiter — die Marke ist eine globale Plattform mit entsprechend hoher Komplexität.

Tipico — der Anbieter, an dem sich die EU-Rechtsfrage entscheidet

Whitelist-Eintrag für Tipico.de unter der Tipico Co. Limited mit Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta. Gegründet 2004 von Oliver Voigt, Dieter Pawlik, Mladen Pavlovic und dem Rechtsanwalt Wolfgang Kuentzle. Erlaubnis seit 09.10.2020, Folgeerlaubnis 09.12.2022.

Die besondere Stellung ergibt sich aus dem laufenden Verfahren: Der BGH hat am 25. Juli 2024 dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Rückzahlungspflicht entgegensteht, weil in den Jahren 2013 bis 2018 auf einem Vorgängerprodukt ohne deutsche Erlaubnis gewettet wurde. Der Generalanwalt hat Rückzahlungen grundsätzlich für möglich gehalten. Die Auswirkungen auf Bestandskundinnen und -kunden — auch welche Jahre genau betroffen sind — wird erst das Hauptsacheverfahren klären.

Wem Tipico passt: Wer die Marke aus dem stationären Wettbüro kennt und auf den deutschen Markt setzt, findet hier ein vollständiges Sportwettenangebot mit starker Fußball-Präsenz. Wer wissen will, ob die EuGH-Entscheidung auch das eigene Wettkonto der Vorjahre betrifft, sollte die Entwicklung verfolgen — die Klärung kommt mit dem Hauptsacheurteil, nicht mit dem Schlussantrag.

Tiptorro — die Tipico-Schwester unter eigenem Label

Whitelist-Eintrag für Tiptorro.de unter der Torro Tec Limited (Malta). Erlaubnis seit 30.06.2021, Folgeerlaubnis 27.12.2022. Tiptorro ist nach eigenen Angaben „behördlich zugelassener Sportwettveranstalter unter Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder“ und ergänzt das Tipico-Angebot um eine zweite Marke.

Der Unterschied liegt im Produkt: Wo Tipico auf Fußball und stationäre Wettbüros setzt, fokussiert Tiptorro stärker auf digitales Wetten über die App und ein jüngeres Marktsegment. Wer beide Marken nebeneinander sieht, erkennt eine Portfolio-Strategie, keine Konkurrenz.

Wem Tiptorro passt: Wer die Tipico-Logik in einer App-Variante sucht oder einen zweiten Anbieter aus der gleichen Unternehmensfamilie testen will. Wer eine ganz andere Bedienphilosophie sucht, schaut woanders hin.

NEO.bet — der Anbieter mit Fokus auf das digitale Erlebnis

Whitelist-Eintrag für NEO.bet unter der Greenvest Betting Limited. Erlaubnis seit 09.10.2020, Folgeerlaubnis 22.12.2022. NEO.bet ist kein Newcomer im eigentlichen Sinne — das Erstdatum 2020 widerlegt das —, aber eine Marke, die mit dem Anspruch angetreten ist, das digitale Wettangebot konsequent neu zu denken.

Wer NEO.bet wählt, bekommt ein jung gestaltetes Wettportal mit Fokus auf App und mobile Nutzung. Das Sportwetten-Programm deckt Mainstream-Sportarten ab; die Wettauswahl bei untergeordneten Ligen ist schmaler als bei einem Weltmarktführer. Dafür ist der Anmeldeprozess auf schnelle mobile Verifizierung ausgelegt, und die Willkommensaktion richtet sich klar an die Erstanmeldung.

Wem NEO.bet passt: Wer mit dem Smartphone wettet und einen frischen Anbieter ohne das Gewicht einer 20-jährigen Markenhistorie sucht. Wer tiefe Livewetten in unteren Ligen sucht, prüft das Wettprogramm vor der Anmeldung genauer.

Interwetten — der österreichische Pionier mit deutscher Erlaubnis

Whitelist-Eintrag für Interwetten.de unter der Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne’ Point, Sliema (Malta). Erlaubnis seit 02.11.2020, Folgeerlaubnis 27.12.2022. Interwetten darf nach eigener Darstellung in Schleswig-Holstein bereits seit Dezember 2012 Sportwetten anbieten — eine der früheren Lizenzen unter dem Glücksspielstaatsvertrag von 2012. Mit Inkrafttreten des neuen GlüStV 2021 ist die bundesweite Erlaubnis hinzugekommen.

Wer das Wettportal öffnet, findet eine breite Sportauswahl mit starkem Fußball-Angebot und einer für österreichische Anbieter typischen Präsenz in Eishockey und Handball. Das Preisniveau bei Hauptmärkten liegt im üblichen Bereich; Quoten-Boosts auf ausgewählte Events sind Teil der Marketingstrategie.

Wem Interwetten passt: Wer einen traditionsreichen österreichischen Anbieter mit deutscher Erlaubnis sucht, der neben Fußball auch kleinere Ballsportarten stark abdeckt. Wer eine möglichst breite Livewetten-Tiefe will, vergleicht das Angebot vor der Anmeldung.

ODDSET — der Anbieter mit dem klassischen Wettschein

Whitelist-Erlaubnis für Oddset.de ausgestellt vom Regierungspräsidium Darmstadt mit Bescheid vom 15.12.2022 unter der ODDSET Sportwetten GmbH. Erster Markteintritt 18.11.2020. ODDSET gehört zum staatlichen Lotto-Konzern und bringt das Erbe des klassischen Oddset-Wettscheins mit — ein Papierschein, der in stationären Annahmestellen weiterhin verfügbar ist.

Wer ODDSET wählt, betritt eine Marke, die für ältere Wettfreunde aus der Annahmestelle vertraut ist und heute mit dem gleichen Wettprogramm auch online zur Verfügung steht. Die Marke spricht Wenigwetterinnen und Wenigwetter eher an als Vielfachwetter — wer nur am Wochenende eine Kombiwette auf Bundesliga und DFB-Pokal setzt, fühlt sich hier wohl.

Wem ODDSET passt: Wer einen Lotto-Anbieter sucht, der auch Sportwetten im Programm hat, und wer den traditionellen Wettschein aus der Annahmestelle kennt. Wer Livewetten in der Breite sucht, schaut bei einem Hauptmarkt-Anbieter.

Betway — der internationale Anbieter mit deutscher Erlaubnis

Whitelist-Eintrag für Betway.de unter der Betway Limited. Erlaubnis seit 09.03.2021 — ausgestellt vom Regierungspräsidium Darmstadt, wie der damalige Geschäftsführer Anthony Werkman am 10. März 2021 in einer Mitteilung bestätigte. Folgeerlaubnis 23.12.2022. Zusätzlich Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 02.10.2026.

Betway ist eine internationale Marke mit Schwerpunkt auf Fußball, Tennis und Eishockey. Die deutsche Erlaubnis ergänzt das lizenzierte Angebot um ein Sportwettenprogramm mit Bundesliga-Fokus und einer Auswahl, die auf mitteleuropäische Vorlieben zugeschnitten ist. Cash Out und Kombiwetten-Versicherung sind übliche Funktionen.

Wem Betway passt: Wer eine internationale Marke mit deutscher Erlaubnis sucht und ein breites Fußball-Angebot erwartet. Wer Casino aus einer Hand möchte, findet es bei Betway unter einer anderen Lizenz.

bpremium — die Ladbrokes-Marke für den deutschen Markt

Whitelist-Eintrag für Bpremium.de unter der Ladbrokes (Deutschland) Limited mit Sitz in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira, Malta; Registernummer C92799. Erlaubnis seit 09.10.2020, Folgeerlaubnis 21.12.2022. Die „b“ zu Beginn des Markennamens steht programmatisch für „besser“ — eine Auslegung des Anbieters, die in jedem Werbespot mitschwingt.

Wer bpremium öffnet, findet das Programm der britischen Muttergesellschaft in deutscher Aufmachung. Fußball und Pferderennen sind die tragenden Säulen; Livewetten und Cash Out ergänzen das Angebot. Der Anteil an exotischen Sportarten ist schmaler als bei einem Weltmarktführer.

Wem bpremium passt: Wer eine Marke mit britischer Buchmacher-Tradition und deutscher Lizenz sucht und das Pferdewetten-Angebot schätzt. Wer internationales Livewetten-Volumen sucht, vergleicht mit dem Hauptmarkt.

Wettarena — die Marke der IBC-Gruppe

Whitelist-Eintrag für Wettarena.de unter der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in 20 Lyons Range Court Flat Nru.1 Triq Bisazza, Sliema SLM 1640, Malta. Erlaubnis seit 09.10.2020, Folgeerlaubnis 15.12.2022. Die gleiche Betreibergesellschaft führt auch die Domain Bet3000.de — mit Erstdatum 22. April 2026 für Bet3000.de ein zweiter, jüngerer Markteintritt derselben Gesellschaft.

Wettarena und bet3000 sind zwei Marken eines Hauses: Wer die eine nutzt, findet die Strukturen der anderen wieder, von der Wettannahme bis zur Auszahlung. Der Unterschied liegt in Marketing und Markenauftritt.

Wem Wettarena passt: Wer einen bodenständigen Anbieter mit deutschem Wettfokus sucht und der IBC-Gruppe schon einmal begegnet ist — etwa über eine Wettannahme im stationären Vertrieb. Wer zwei Marken unter derselben Lizenz testet, kann mit Wettarena beginnen und später bet3000 vergleichen.

Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in Deutschland

Woran erkenne ich, ob ein neuer Wettanbieter eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis besitzt?

Eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV führt zum Eintrag in die Whitelist der GGL nach § 9 Abs. 8 — und nur dieser Eintrag ist der verbindliche Nachweis. Wer dort steht, hat eine gültige Erlaubnis mit Datum; wer dort fehlt, hat keine, gleich wie viele Lizenzen anderswo behauptet werden.

Was bedeutet es, wenn ein Anbieter nicht auf der GGL-Whitelist steht?

Ein fehlender Eintrag bedeutet: kein legaler Sportwettenbetrieb in Deutschland nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Es drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 284 StGB für den Veranstalter, zivilrechtliche Risiken aus den laufenden BGH- und EuGH-Verfahren, sowie der Verlust des Zugangs zu OASIS, LUGAS und der deutschen Verbraucherschutzlinie. Die GGL hat im September 2026 vor illegalen Angeboten ausdrücklich gewarnt.

Welche Rolle spielen OASIS und das 1.000-€-Limit bei neuen Anbietern?

OASIS sperrt Spielerinnen und Spieler übergreifend für mindestens drei Monate, bei fehlender Frist für mindestens ein Jahr. Das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat nach § 6c Abs. 1 gilt anbieterübergreifend — wer ausgeschöpft hat, kann im selben Monat auch bei einer anderen Marke nichts mehr einzahlen. Beide Mechanismen greifen nur bei lizenzierten Anbietern.

Wie wird die 5,3-%-Wettsteuer an die Spielerin weitergegeben?

Die Sportwettensteuer nach §§ 16-25 RennwLottG ist eine Steuer des Veranstalters — 5,3 % auf den um die Steuer geminderten Einsatz, also rund 5,03 % des eingesetzten Betrags. Ob und wie sie an die Wettenden weitergegeben wird, entscheidet jede Anbieterin in ihren AGB: einige senken die Quote, andere schlagen die Steuer auf den Einsatz auf, andere tragen sie selbst. Wer es genau wissen will, liest im Anbieter-AGB nach.

Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten für ein typisches Willkommensangebot?

Ein typisches Willkommensangebot verlangt einen Umsatz des Bonus (oder Bonus plus Einzahlung) mal eines Faktors zwischen 3 und 10, eine Mindestquote zwischen 1,50 und 2,00, und eine Frist zwischen 7 und 30 Tagen. Wer unterhalb der Mindestquote wettet, lässt den Einsatz nicht in den Umsatz zählen; wer die Frist versäumt, verliert Bonus und Gewinne.

Welche Zahlungsmethoden sind zulässig, und warum sind Krypto und anonyme Mittel ausgeschlossen?

Zulässig sind Zahlungen über eigene Konten bei Geldwäschegesetz-Verpflichteten — Banken, E-Geld-Institute, lizenzierte Zahlungsdienstleister. § 6b Abs. 4 GlüStV schließt anonyme Mittel und damit Kryptowährungen ohne identifizierbare Wallet ebenso aus wie Prepaid-Gutscheine ohne Kontobezug. Welche konkreten Marken ein Anbieter freischaltet, ist Geschäftspolitik und steht im AGB.

Inhalt erstellt vom Team «pokalwetteninfo»