Wettanbieter mit deutscher Lizenz: Was die GGL-Erlaubnis 2026 wirklich bedeutet
Ladevorgang...
Wer in Deutschland nach Sportwetten sucht, landet früher oder später bei einer Liste „lizenzierter Anbieter“. Das klingt nach einer einfachen Auswahl, ist es aber nicht. Die amtliche Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist kein Qualitätsurteil und keine Empfehlung – sie ist eine Erlaubnis. Eine Erlaubnis, in Deutschland Sportwetten zu veranstalten oder zu vermitteln, mit allen Pflichten, die der Glücksspielstaatsvertrag daran knüpft: anbieterübergreifendes Einzahlungslimit, Sperrsystem, vollständige Verifizierung, Live-Wetten nur auf das, was die GGL zulässt.

Wer auf einer solchen Erlaubnis spielt, kauft sich damit Rechtssicherheit und Spielerschutz. Wer nicht, spielt auf Hausordnung eines Anbieters, der nach Malta, Curaçao oder Anjouan gehört – was diese Anbieter ihren Kunden in Deutschland bieten, ist nicht durch OASIS abgesichert, nicht durch das LUGAS-Einzahlungslimit gedeckelt und im Streitfall vor keinem deutschen Gericht einklagbar. Das eine ist nicht „besser“ als das andere im Sinn von Quote oder Wettprogramm; es ist ein anderer Vertrag mit anderen Grenzen.
Was hier rangiert, sind zehn Veranstalter mit GGL-Erlaubnis für die jeweilige Sportwetten-Domain. Die Reihenfolge ist keine Liga-Tabelle der Quoten – sie folgt einem offenen Bewertungsraster, das Lizenzstatus, Erlaubnishistorie und Reichweite nebeneinanderstellt. Wer die Tabelle liest, sollte drei Dinge mitnehmen: dass die Whitelist tagesaktuell führt, dass eine Erlaubnis für Sportwetten noch lange nichts über Slots, Poker oder Casino sagt, und dass die Liste zehn Namen trägt, aber nicht zehnmal „dasselbe Produkt“ verkauft.
Datenstand: Oktober 17, 2026; geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 2. Oktober 2026.
Rechtslage: Wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf
Seit dem 1. Juli 2021 regelt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland. Erlaubnisse für die länderübergreifende Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet werden seither von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) ausgestellt (§ 9a Abs. 1 Nr. 3, § 27f Abs. 1 GlüStV). Die ersten dieser Erlaubnisse konnten wegen laufender Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden – ein Hinweis darauf, dass der Markt fünfzehn Monate lang parallel zur alten Rechtslage lief, bevor die neue griff.

Die Behörde prüft den Antragsteller, genehmigt das Sportwettprogramm, überwacht die Einhaltung der Spielerschutzregeln und kann Bußgelder verhängen (§ 28a). Eine Erlaubnis wird grundsätzlich für fünf Jahre erteilt (§ 4c Abs. 1); die Whitelist zeigt nur das Datum der Erteilung – kein Enddatum, weil die Behörde ein Enddatum nicht in die öffentliche Liste schreibt.
Was viele nicht wissen: die amtliche Liste führt 30 Einträge mit Stand vom 2. Oktober 2026 – darunter 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis (zwei davon zusätzlich für Pferdewetten) und drei Inhaber, die ausschließlich Pferdewetten anbieten dürfen. Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain. Aber eine .de-Domain allein beweist gar nichts: Auch ein Anbieter mit Sitz in Malta bedient seine deutsche Kundschaft über eine .de-Adresse, wenn er sich an den Markt traut. Der einzige Test ist die Whitelist selbst.
Was die Erlaubnis abdeckt – und was nicht
Eine Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten ist eine Erlaubnis für genau das: die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten. Wer auf der Whitelist steht, darf dort, wo erlaubt, Wetten auf den Ausgang eines Sportereignisses oder eines Abschnitts davon anbieten – als Einzelwette oder Kombinationswette (§ 21 Abs. 1). Was im Einzelfall angeboten werden darf, legt die GGL über das zugelassene Sportwettprogramm fest (§ 21 Abs. 5).
Was auf der gleichen Domain daneben steht – Slots, virtuelle Automatenspiele, Online-Casino – ist eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln. Wer nachprüfen will, ob sein Anbieter für Casino-Spiele ebenfalls eine deutsche Erlaubnis hält, sucht auf der Whitelist gezielt nach dem Eintrag für die Casino-Domain, nicht für die Sportwetten-Domain. Für die hier rangierten zehn Marken gilt: die Sportwetten-Erlaubnis steht; ob daneben eine Casino-Erlaubnis derselben Gesellschaft besteht, ist eine Frage an die Whitelist, nicht an die Sportwetten-Lizenz.
Das gilt auch für Spiel-Sperren und Limits: OASIS und LUGAS greifen für jede Erlaubnis getrennt. Eine Sperre in der Sportwetten-Erlaubnis deckt nicht automatisch Casino oder virtuelle Automatenspiele ab – und umgekehrt. Die Spielersperre wird bei jeder Anmeldung geprüft, ohne Sperre kein Spiel, kein Konto, keine Auszahlung.
Was auf der Whitelist nicht steht: Spielstärke, Quoten, Bonus
Die Whitelist listet Lizenzen. Sie listet keine Quoten, keine Bonusbedingungen, keine Auszahlungsgeschwindigkeit. Ein Anbieter mit GGL-Erlaubnis kann in jeder dieser Disziplinen schlechter sein als ein anderer – und beide sind legal.
Wer eine Wahl zwischen GGL-Anbietern treffen will, hat zwei Optionen: entweder die Anbieter einzeln auf Quote, Mindestquote, Auszahlungsdauer und Sportwettprogramm prüfen, oder eine Vergleichstabelle nutzen, die genau diese Felder nebeneinanderstellt. Beide Wege führen zum Ziel. Was sie nicht ersetzen können, ist die Frage, ob der Anbieter überhaupt eine Erlaubnis hat – und die beantwortet nur die Whitelist.
Spielerschutz: Einzahlungslimit, OASIS und das, was im Hintergrund läuft
Wer mit GGL-Erlaubnis spielt, spielt unter Spielerschutzregeln, die unabhängig vom Anbieter gelten. Drei davon treffen jede Wettende direkt: das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro, das anbieterübergreifende Sperrsystem OASIS und die vollständige Identitätsprüfung. Wer das erste Mal einzahlt, wird von allen dreien etwas merken. Wer länger spielt, irgendwann von OASIS oder einer Limitsenkung.

Das Einzahlungslimit: 1.000 Euro pro Monat – für alle Anbieter zusammen
Seit dem GlüStV 2021 gilt für alle Erlaubnisinhaber ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro (§ 6c Abs. 1). Das Limit wird technisch über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt: jeder Anbieter muss vor einer Einzahlung prüfen, ob das kumulierte Monatsvolumen aller Anbieter, bei denen der Spieler ein Konto führt, unter 1.000 Euro liegt. Wer also bei drei Anbietern gleichzeitig spielt, hat nicht etwa 3.000 Euro zur Verfügung, sondern insgesamt 1.000.
Ausnahmen sind möglich, aber eng: der Anbieter darf für den einzelnen Spieler eine höhere Grenze setzen (bis zu 10.000 Euro, in besonders begründeten Fällen bis 30.000 Euro – dann aber nur für höchstens ein Prozent der aktiven Spieler), wenn nachprüfbar die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belegt ist. Eine Selbsterklärung reicht nicht; wer das Limit anheben will, muss Einkommen, Vermögen oder Verbindlichkeiten offenlegen. Eine Senkung greift sofort, eine Anhebung erst nach sieben Tagen – eine Schutzfrist gegen impulsive Limit-Ausweitungen.
OASIS und der Panikbutton
OASIS (Onlineabfrage Spielerstatus, §§ 8, 8a) ist das bundesweite Spielersperrsystem: jede Anmeldung wird gegen die Sperrdatei geprüft. Wer einmal gesperrt ist, wird bei jedem Anbieter mit angeschlossener Erlaubnis abgewiesen – Casino, Sportwetten, Poker, alle Segmente. Eine Selbstaussperrung dauert mindestens drei Monate, wenn der Spieler selbst eine Frist nennt, ansonsten mindestens ein Jahr.
Daneben gibt es den Panikbutton (§ 6i Abs. 3): ein Knopf im Spielerkonto, der sofort eine 24-Stunden-Sperre auslöst – ohne Wartezeit, ohne Erklärungsbedarf. Die Sperre lässt sich nicht vor Ablauf aufheben. Wer den Panikbutton braucht, hat in dem Moment gerade keine bessere Option.
Parallel-Accounts an verschiedenen Anbietern sind verboten (§ 6h). Die LUGAS-Aktivitätsdatei prüft, ob ein und derselbe Spieler an mehreren Stellen parallel aktiv ist; finden sich Parallelen, werden die Zugänge gestaffelt eingefroren. Wer an mehreren Anbietern spielen will, aber denselben Zugang benutzen muss, wird auf einen einzigen Anbieter zurückgeworfen.
Verifizierung und eigene Zahlungsmittel
Bevor ein Anbieter auszahlt, muss er die Identität des Spielers vollständig geprüft haben (§ 6a). In der Übergangszeit – bevor die Prüfung abgeschlossen ist – darf ein Anbieter maximal 72 Stunden und 100 Euro Einzahlung annehmen, aber keine Auszahlung vornehmen. Praktisch heißt das: wer mit GGL-Anbieter spielt, durchläuft den KYC-Prozess einmal, und zwar gründlich.
Wer einzahlt, zahlt von einem Zahlungskonto, das auf den eigenen Namen läuft (§ 6b Abs. 4). Anonyme Zahlungsmittel – Kryptowährungen, anonyme Prepaid-Karten – sind damit aus dem lizenzierten Markt herausgehalten. Das ist nicht ohne Grund der Mechanismus, der die meisten anonymen Zahlungswege in einer Form unmöglich macht, in der sie für den deutschen Markt kontrollierbar wäre. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, steht in dessen AGB.
Spielerguthaben liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; wer sein Konto schließt, bekommt den Restbetrag innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7). Das ist kein Werbeversprechen der Anbieter, sondern eine Vorschrift.
Top-Anbieter mit deutscher Lizenz: Wer auf der Whitelist steht
Was folgt, ist kein Ranking nach Quoten, kein Tippspiel, keine Liga-Tabelle der Bonusangebote. Was folgt, sind zehn Anbieter, die auf der GGL-Whitelist für die jeweilige Sportwetten-Domain stehen – mit dem Erlaubnisinhaber, den die Whitelist führt, und dem Datum, an dem die Erlaubnis erteilt oder verlängert worden ist. Was die Reihenfolge zwischen ihnen nicht abbildet: wer die höchsten Quoten hat, wer am schnellsten auszahlt, wer das beste Bonusprogramm führt. Solche Vergleiche leben vom Tag, vom Markt und vom Spielverhalten.
| Anbieter | GGL-Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Tipico | Whitelist-Eintrag für Tipico.de; Inhaber Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| AdmiralBet | Whitelist-Eintrag für Admiralbet.de; Inhaber Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| NEO.bet | Whitelist-Eintrag für NEO.bet; Inhaber Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| Sportingbet | Whitelist-Eintrag für Sportingbet.de; Inhaber Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Sportwetten.de | Whitelist-Eintrag für Sportwetten.de; Inhaber NetX Betting Limited | 19.11.2020 |
| bet-at-home | Whitelist-Eintrag für Bet-at-home.de; Inhaber Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 |
| Winamax | Whitelist-Eintrag für Winamax.de; Inhaber WINAMAX SA | 29.06.2021 |
| Betano | Whitelist-Eintrag für Betano.de; Inhaber Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021 |
| LeoVegas | Whitelist-Eintrag für Leovegas.de; Inhaber LVSports Limited | 21.10.2024 |
| Bet3000 | Whitelist-Eintrag für Bet3000.de; Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
Die Whitelist wird von der GGL tagesaktuell geführt; die hier angegebenen Daten entsprechen dem Snapshot vom 2. Oktober 2026 und gelten für die jeweilige Domain. Eine Erlaubnis deckt genau die Domain ab, unter der sie auf der Whitelist steht – wer auf einer Subdomain oder einer spiegelnden Domain spielt, spielt möglicherweise bei einem anderen Anbieter, auch wenn der Markenname gleich bleibt.
Tipico – Reichweite und ein laufender Rückforderungsfall
Tipico ist im deutschen Markt der Name, an dem niemand vorbeikommt. Der Anbieter ist auf der Whitelist seit dem 9. Oktober 2020 verzeichnet; eine Folgegenehmigung datiert auf den 9. Dezember 2022. Inhaber der Erlaubnis ist die Tipico Co. Limited mit Sitz in Malta. Was Tipico von vielen Mitbewerbern unterscheidet, ist nicht zuerst die Quote – es ist die Vertriebsstruktur: eigene stationäre Annahmestellen, eine breite Marketingpräsenz, ein Wettprogramm, das auch unterhalb der ersten Bundesliga gut sortiert ist.
Unabhängig davon läuft vor dem Bundesgerichtshof ein Verfahren, das die Frage stellt, ob Tipico in einem Zeitraum, in dem das Unternehmen in Deutschland noch keine endgültige Erlaubnis hatte, eingezahlte Einsätze zurückzahlen muss. Der BGH hat die Frage am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der Kläger fordert über 3.700 Euro an Verlusten aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) hat der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou für grundsätzlich möglich gehalten, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung zu verpflichten, mit einer Ausnahme dort, wo Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen.
Was das für den Leser dieser Seite bedeutet: ein EuGH-Urteil, das diese Rückforderungspraxis stützt, hätte Auswirkungen weit über Tipico hinaus – auf jeden Anbieter, der vor dem 9. Oktober 2020 in Deutschland aktiv war. Es ist ein laufendes Verfahren, kein Präzedenzfall, und es ändert die Spielstärke von Tipico nicht. Wer bei Tipico spielt, spielt bei einem lizenzierten Anbieter mit allen Pflichten, die das mit sich bringt – inklusive 1.000-Euro-Limit, OASIS-Anbindung, vollständiger Verifizierung.
AdmiralBet – Hybrid-Erlaubnis und Casino-Strang unter derselben Marke
AdmiralBet steht seit dem 9. Oktober 2020 auf der Whitelist; Folgegenehmigungen datieren auf den 13. Dezember 2022 und den 29. Juli 2024. Inhaber ist die Greentube Betting Malta Limited. Was die Marke auszeichnet, ist die Hybrid-Struktur: hinter der Marke stehen sowohl stationäre Spielstätten als auch das Online-Angebot; in der GGL-Statistik für 2024 sind 13 der 32 Veranstalter als Hybrid-Erlaubnisinhaber geführt – AdmiralBet gehört dazu.
Auf der separaten Domain slots.admiralbet.de betreibt derselbe Markenverbund virtuelle Automatenspiele – mit eigener Erlaubnis seit dem 28. September 2022. Wer auf der Sportwetten-Domain spielt, ist über die Sportwetten-Erlaubnis erfasst; wer auf der Slots-Domain spielt, ist über die Automatenspiel-Erlaubnis erfasst. Die Limits laufen getrennt, die Sperren laufen getrennt. Wer beide nutzt, hat mit beiden Erlaubnissen zu tun.
In der konkreten Auswahl spielt AdmiralBet dann seine Stärke aus, wenn der Wettabgabe auch ein stationäres Vertrauen zur Seite steht – wer aus den Annahmestellen kommt, wird den Markennamen wiedererkennen. Wer den Vergleich nach Quoten sucht, wird anderswo fündig.
NEO.bet – kompakter Anbieter mit klassischer Erlaubnisstruktur
NEO.bet steht seit dem 9. Oktober 2020 auf der GGL-Whitelist; eine Folgeerlaubnis datiert auf den 22. Dezember 2022. Inhaber ist die Greenvest Betting Limited. NEO.bet ist im engeren Sinn ein Online-Anbieter – ohne stationären Vertriebsstrang, ohne Casino-Angebot unter derselben Domain. Was bleibt, ist das reine Sportwetten-Angebot auf der einen Domain.
Für den Leser heißt das: klare Verhältnisse. Eine Erlaubnis, eine Domain, ein Angebot. Wo NEO.bet sich weniger eignet als Konkurrenten mit breiterem Programm, ist das Segment unterhalb der populärsten Ligen – wer spanische Segunda oder ungarische NB I spielen will, ist anderswo manchmal besser bedient. Wo NEO.bet sich eignet, ist der Fokus auf das Kernprogramm der europäischen Fußballligen mit deutschen Quoten.
Sportingbet – Erlaubnis für Sport und virtuelle Automatenspiele, getrennt
Die Sportingbet (Deutschland) Ltd. führt im Impressum zwei Erlaubnisse: für Sportwetten vom 21. Dezember 2022 und für virtuelle Automatenspiele vom 15. November 2022. Die Aufsichtsbehörde ist die GGL. Wer auf Sportingbet.de spielt, ist damit über die Sportwetten-Erlaubnis gedeckt; wer die Slots nutzt, über die andere. Die Marke gehört zu jenen Anbietern, bei denen die Lizenz nicht auf den ersten Blick vom Casino getrennt wird – sie ist es aber, wenn man genau hinschaut.
Das ist ein praktischer Punkt: wer bei Sportingbet spielt, sollte wissen, dass die 1.000-Euro-Einzahlungsgrenze für die Sportwetten-Erlaubnis gilt, dass OASIS aber auch die Slots mit abdeckt. Wer die Slots nutzt und parallel bei einem anderen Anbieter Sportwetten spielt, läuft nicht in ein Parallel-Account-Verbot, solange es bei einem Konto pro Anbieter bleibt – das LUGAS-Limit gilt aber sehr wohl additionsübergreifend.
Sportwetten.de – Whitelist-Eintrag unter deutschem Namen, Inhaber aus Malta
Sportwetten.de trägt einen Namen, der nach deutschem Anbieter klingt und eine Domain-Endung hat, die in keinem anderen EU-Land vergeben wird. Der Inhaber auf der Whitelist ist die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta. Die Erlaubnis wurde am 19. November 2020 erteilt, eine Folgegenehmigung datiert auf den 16. Dezember 2022. Das ist kein Widerspruch: die deutsche Erlaubnis wird an EU-rechtlich in der EU niedergelassene Gesellschaften vergeben, und Malta ist der häufigste Sitz für deutsche Sportwetten-Inhaber.
Was Sportwetten.de eignet, ist eine Sache, die der Name schon andeutet: ein Fokus auf das deutsche Wettprogramm, einschließlich 3. Liga, Regionalligen und untere Ligen, die nur ein Teil der Anbieter überhaupt führt. Wer in deutschen Amateurligen spielen will, prüft das Wettprogramm dieses Anbieters zuerst.
bet-at-home – österreichische Wurzeln, deutsche Erlaubnis
Die Bet-at-home.com Internet Limited steht seit dem 2. November 2020 auf der Whitelist; eine Folgeerlaubnis datiert auf den 22. Dezember 2022. Die Marke hat österreichische Wurzeln, ist aber für den deutschen Markt lizenziert und wird über die Domain Bet-at-home.de betrieben. Auch hier ist die Casino-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28. Dezember 2022 erteilt – separat von der Sportwetten-Erlaubnis.
Was bet-at-home in der Reihe der zehn auszeichnet, ist die konservative Positionierung: ein Anbieter, der vor allem durch stabile Auszahlungsquoten und ein geradliniges Wettprogramm auffällt. Wer ein Bonusprogramm erwartet, das sich an Neukunden richtet, wird in den AGB nachlesen müssen, was es im aktuellen Quartal gibt – ein fester Bonuscode gehört nicht zum Standardangebot.
Winamax – pokerspielstart, jetzt mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis
Winamax kennt jeder, der in den letzten fünfzehn Jahren Online-Poker gespielt hat; in Deutschland ist die Marke auch im Sportwetten-Markt aktiv. Die Erlaubnis für Online-Sportwetten wurde am 29. Juni 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt und am 8. Dezember 2022 verlängert. Beaufsichtigt wird das Unternehmen heute von der GGL. Die Whitelist führt die Marke als Sportwetten-Anbieter – die Poker-Erlaubnis ist, soweit auf der Whitelist ablesbar, eine andere Geschichte.
Was Winamax eignet, ist das Wettprogramm, das die Pokerverbundenheit bedient – mit Quotierungen, die sich am europäischen Fußball orientieren und mitunter auch auf Spezialmärkte gehen, wo Konkurrenten nicht mitziehen. Wer von der Poker-Seite kommt, kennt das Produkt; wer aus dem klassischen Sportwetten-Markt kommt, sieht es als einen Anbieter unter mehreren.
Betano – deutsch-griechische Konstruktion mit österreichischem Eigentümer
Betano gehört zum griechisch-österreichischen Verbund der Kaizen Gaming-Gruppe, hinter der der Mutterkonzern Stoiximan steht. Die deutsche Erlaubnis wurde am 19. Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt – Inhaber auf der Whitelist ist die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta; eine Folgegenehmigung datiert auf den 16. Dezember 2022. Der österreichische Hintergrund und die maltesische Holding sind keine Auffälligkeit: das ist die übliche Konstruktion für europaweit aktive Sportwetten-Anbieter.
Was Betano eignet, ist die Mischung aus internationalem Wettprogramm und deutscher Erlaubnis. Wer europäische Top-Ligen, brasilianische Série A oder südamerikanische Wettbewerbe sucht, ist hier richtig; wer sich auf das deutsche Unterhaus konzentriert, ist anderswo oft besser bedient. Was Betano weniger eignet, ist das Segment unterhalb der populären Fußball-Ligen.
LeoVegas – neuer Anbieter, klassisches Lizenzprofil
LeoVegas ist im Sportwetten-Markt weniger lang aktiv als im Casino-Bereich, hat aber seit dem 21. Oktober 2024 eine eigene GGL-Erlaubnis für Sportwetten auf Leovegas.de. Inhaber ist die LVSports Limited. Eine Casino-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele datiert auf den 27. Februar 2023 – davor hat LeoVegas bereits Casino-Erlaubnisse gehalten.
LeoVegas ist der einzige Eintrag in dieser Reihe mit einer Erlaubnis, die nach den ersten Erlaubniswellen liegt – die anderen wurden zwischen Oktober 2020 und April 2026 erstmals erteilt. In der konkreten Wahl heißt das: ein Anbieter, der bewusst in den deutschen Markt eingetreten ist, nachdem der Rechtsrahmen stand; kein Bestandsschutz aus Übergangsregelungen, kein Erbe aus der Vor-2021-Zeit.
Bet3000 – jüngste Erlaubnis im Vergleich
Bet3000 steht erst seit dem 22. April 2026 auf der Whitelist – die jüngste Erteilung in dieser Reihe. Inhaber ist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta. Was folgt, ist ein Beispiel dafür, dass die Whitelist auch nach 2020 weiter ergänzt wird: ein Anbieter, der bereits vor 2026 in Deutschland aktiv war, hat erst im Frühjahr 2026 die formelle Erlaubnis erhalten.
Wer die Whitelist als Auswahlraster nutzt, sollte dieses Datum mitlesen. Eine ältere Erlaubnis sagt nichts über die Qualität des Anbieters; eine jüngere Erlaubnis heißt nicht, dass der Anbieter schlechter ist. Sie heißt: der Anbieter hat die Erlaubnis, in Deutschland zu veranstalten – ab dem Datum, mehr nicht.
Was es kostet: Einzahlungslimit und Marktmarge
Die Erlaubnis der GGL gibt dem Anbieter einen Rahmen; das, was eine Wette kostet, hängt an der Marge. Auf der einen Seite steht das monatliche Einzahlungslimit – ein vorgegebener Cap, der nichts mit dem Anbieter zu tun hat. Auf der anderen Seite steht die Marge eines konkreten Marktes – eine Eigenschaft des Wettprogramms und der Quotierung, die der Anbieter selbst setzt.
Das eine ist eine Sicherheitsschranke, das andere ist eine Eigenschaft des Produkts. Beide gehören in jede ehrliche Rechnung, was ein konkreter Markt einem Wettenden auf Dauer kostet.
Was das 1.000-Euro-Limit praktisch bedeutet
Wer das Limit nicht anhebt, kann pro Monat insgesamt 1.000 Euro einzahlen – auf einem Konto, oder verteilt auf mehrere Konten, das spielt keine Rolle, weil LUGAS additionsübergreifend rechnet. Was eine einzelne Wette maximal sein kann, hängt vom Mindesteinsatz des Anbieters ab; was die kumulierte Monatsausgabe maximal sein kann, ist 1.000 Euro.
Wer das Limit anhebt, muss nachprüfbar belegen, dass er es wirtschaftlich trägt. Eine Selbsterklärung reicht nicht. Wer das Limit senkt, bekommt die Senkung sofort; wer es anhebt, muss sieben Tage warten – eine Schutzfrist, die spontane Ausweitungen bremst.
Das Limit gilt pro Person, nicht pro Einkommensquelle. Wer 1.000 Euro einzahlt, der einzahlt 1.000 Euro, gleichgültig wie viele Konten er führt. Wer diese Grenze in einem Monat voll ausschöpft, hat im Rest des Monats keinen Spielraum mehr – auch nicht beim selben Anbieter.
Beispielrechnung: was eine 1.000-Euro-Wette kostet
Nehmen wir an, das gesamte Monatsbudget von 1.000 Euro wird in einer einzigen Wette auf einem Zwei-Wege-Markt zu den Quoten 1,90 / 1,90 gesetzt. Das ist eine Beispielrechnung, kein notierter Preis. Sie zeigt, was die Marge eines Marktes mit einer konkreten Wette macht.
Die Auszahlungsquote eines Marktes berechnet sich als Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten. Bei zwei Quoten von 1,90 ergibt sich: 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 1 ÷ (0,526 + 0,526) = 1 ÷ 1,053 = 0,9497 – rund 95,0 % Auszahlungsquote. Die Marge ist 100 % minus Auszahlungsquote: rund 5,0 %.
Auf 1.000 Euro Einsatz bei 5,0 % Marge bedeutet das: der Anbieter behält von jedem gesetzten Euro etwa 5 Cent. Über die 1.000 Euro Wetteinsatz sind das rund 50 Euro erwarteter Verlust – nicht als fixierter Verlust, sondern als statistischer Mittelwert über viele Wetten unter den angenommenen Bedingungen.
Auf die einzelne Wette bezogen heißt das: wer auf einer der beiden Seiten einer 1,90/1,90-Wette gewinnt, bekommt seinen Einsatz zurück plus 900 Euro Gewinn. Wer verliert, verliert die 1.000 Euro. Über viele Wetten hinweg ist der erwartete Verlust bei einem solchen Markt rund 5 % des Einsatzes – nicht 5 % pro Wette, sondern 5 % im Durchschnitt aller Wetten, die unter genau diesen Bedingungen abgegeben werden.
Die Rechnung verschiebt sich, wenn die Quoten nicht symmetrisch sind. Bei 1,70 / 2,30 liegt die Auszahlungsquote niedriger, die Marge höher. Bei 1,95 / 1,95 liegt sie höher, die Marge niedriger. Die Größenordnung bleibt aber über typische Wettmärkte im einstelligen Prozentbereich.
Überblick: Der regulierte Sportwettenmarkt in Zahlen 2024
Die GGL veröffentlicht jährlich einen Tätigkeitsbericht; die Zahlen für 2024 geben einen Eindruck davon, was der regulierte Markt in Deutschland tatsächlich leistet – und wo er an seine Grenzen stößt. Wer Zahlen liest, sollte wissen, dass 2024 das zweite vollständige Berichtsjahr unter dem GlüStV 2021 ist; Vergleichsdaten aus 2023 stehen daneben.
Marktgröße und Auszahlungsquote
Im Jahr 2024 erzielten die GGL-Erlaubnisinhaber im Sportwettenmarkt Bruttospielerträge von 1.963 Mio. Euro – ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr. Die zugrunde liegenden Wetteinsätze beliefen sich auf 8,2 Mrd. Euro, gegenüber 7,9 Mrd. Euro in 2023. Die durchschnittliche Auszahlungsquote – der Anteil der Einsätze, der über alle Wetten hinweg zurückgezahlt wurde – lag bei 76 % (2023: 78 %).
Eine durchschnittliche Auszahlungsquote von 76 % heißt im Umkehrschluss: die Branche hat 2024 rund 24 % der Einsätze als Bruttospielertrag einbehalten. Das ist der Markt-Durchschnitt über alle Wetten, alle Sportarten, alle Quoten. Einzelne Märkte liegen darüber (bessere Quoten, niedrigere Marge), einzelne darunter (schlechtere Quoten, höhere Marge).
Verteilung nach Sportarten und Live-Wetten
Im Jahr 2024 verteilten sich die Wetteinsätze auf die Sportarten wie folgt: 78 % Fußball, 8 % Basketball, 5 % Tennis, 5 % Kombinationen aus verschiedenen Sportarten, 1 % Eishockey. Das ist konzentriert: ein einziger Sport – Fußball – deckt mehr als drei Viertel des Marktes ab. Eishockey als viertgrößte Einzelsportart nimmt gerade einmal ein Prozent ein.
Das Verhältnis zwischen Pre-Match- und Live-Wetten lag 2024 bei 47 % zu 53 % – Live-Wetten haben sich zur dominierenden Wettform entwickelt. Wer vor allem Live wettet, prüft das Live-Programm seines Anbieters genauer: die gesetzlichen Einschränkungen bei Live-Wetten (§ 21 Abs. 4) sind nicht überall gleichermaßen eng ausgelegt, und manche Anbieter halten sich enger an die Vorgaben als andere.
Anzahl der Erlaubnisinhaber und aktiven Seiten
Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten. 13 davon hatten eine Hybrid-Erlaubnis (stationär plus Internet), 19 nur für den Internetvertrieb. 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein aktives Angebot. Der Vertrieb erfolgte 2024 online über 28 aktive Internetseiten und stationär über rund 2.300 Wettvermittlungsstellen; die rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen hatten für ihren Vertriebsweg noch eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2024.
Dass nur 27 von 32 Erlaubnisinhabern ein aktives Angebot hatten, heißt nicht, dass die anderen fünf „nichts tun“ – sie können vorbereiten, kooperieren oder sich auf einen späteren Marktstart konzentrieren. Im Whitelist-Snapshot vom 2. Oktober 2026 sind es 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis – die Zahl bewegt sich also nur langsam.
Kanalisierungsquote: Wie viel beim erlaubten Anbieter bleibt
Die Kanalisierungsquote misst, wie viel des Glücksspielmarktes tatsächlich beim regulierten Anbieter landet – im Gegensatz zu unerlaubten Angeboten. Für 2024 nennt die GGL eine Quote von 77 % auf den Online-Glücksspielmarkt insgesamt; 23 % des Marktvolumens entfielen demnach auf unerlaubte Angebote.
Für den Sportwettenmarkt allein gibt es eine zweite Zahl: nach einer Analyse auf Basis von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen lag die Kanalisierungsquote 2022 bei deutlich über 95 Prozent – illegale Anbieter hatten weniger als fünf Prozent Marktanteil im Sportwettenmarkt. Die zwei Zahlen passen zusammen: 77 % über alle Online-Glücksspielarten, deutlich über 95 % allein für Sportwetten.
Was die 23 % im Online-Gesamtmarkt ausmacht, sind vor allem Online-Casino und Slots, nicht Sportwetten. Das ist einer der Punkte, an dem sich das Sportwetten-Segment von den anderen Glücksspielsegmenten strukturell unterscheidet – die Wettenden sind konzentrierter und der Markt regulierter.
Untersagungen und Netzsperren
Die Zahl der Untersagungsverfahren der GGL ist von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025 gestiegen – eine Vervierfachung in drei Jahren. Im Jahr 2025 waren 1.843 illegale Websites aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren nicht mehr aus Deutschland erreichbar. Im September 2026 zählte die GGL 129 Veranstalter und Vermittler mit Erlaubnis auf der Whitelist und 229 erlaubte Glücksspielseiten insgesamt – Sportwetten nur einen Teil davon.
Die steigende Zahl von Untersagungen bedeutet nicht, dass der illegale Markt wächst; sie bedeutet, dass die Behörde aktiver wird. Im September 2026 hat die GGL Verbraucher ausdrücklich vor unerlaubten Angeboten wie etwa Platincasino gewarnt – ein Einzelfall, der exemplarisch steht für den Vollzug der Behörde gegen unerlaubte Anbieter.
Was Live-Wetten unter GGL-Erlaubnis dürfen – und was nicht
Live-Wetten sind in den letzten Jahren zur dominierenden Wettform geworden (53 % der Einsätze 2024). Die GGL-Regeln zu Live-Wetten stehen in § 21 Abs. 4 GlüStV und sind enger gefasst, als der Name vermuten lässt. Wer live auf ein laufendes Spiel setzt, kann nicht auf alles setzen, was gerade passiert.
Erlaubt sind Wetten auf das Endergebnis eines laufenden Spiels und – in Sportarten, in denen bestimmte Ereignisse selten sind – auf das nächste erwartbare Ereignis: das nächste Tor im Fußball, der nächste Satz im Tennis. Was nicht erlaubt ist: das nächste Tor im Tennis (zu kleinteilig), der nächste Korb im Basketball, der nächste Punkt im Volleyball. Die Grenze folgt dem Kriterium „seltenes Ereignis, das den Charakter der Sportart trägt“ – was zu häufig passiert, fällt aus dem Live-Programm.
Was außerdem nicht erlaubt ist: Wetten auf Sportereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren (GGL-Praxis: Fußball unterhalb der 3. Liga zählt als Amateursport), manipulationsanfällige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind generell unzulässig.
Was viele nicht wissen: E-Sports ist nach der GGL-Auffassung kein Sport im Sinn des GlüStV – Wetten auf E-Sports sind in Deutschland lizenzrechtlich nicht möglich. Anbieter, die E-Sports-Wetten anbieten, bieten sie auf einer Domain ohne deutsche Erlaubnis. Auf virtuellen Sportereignissen liegt keine abschließende Regelung vor – wer unsicher ist, prüft die AGB des Anbieters oder fragt bei der GGL nach.
Was beim Anbieter als „Cash Out“ angeboten wird, ist eine eigene Produktfunktion – die GGL macht keine Vorschrift dazu und keine Grenze. Was Cash Out konkret wert ist, hängt von der Quote ab, die der Anbieter im Moment der Auszahlung anbietet; das ist Anbietersache, nicht Recht.
Wer wirbt, wer nicht: Werbung und Bonusregeln unter der Erlaubnis
Nur Erlaubnisinhaber dürfen in Deutschland für Sportwetten werben (§ 5 Abs. 7 GlüStV). Die Werberegeln selbst unterscheiden sich für Sportwetten von den Regeln für Casino, Slots und Online-Poker – der Werbe-Tagesverbots-Zeitraum von 6:00 bis 21:00 Uhr gilt nicht für Sportwetten.
Was für Sportwettenwerbung gilt: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung in demselben Kanal; keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen und Sportlern oder Funktionären; keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz (§ 5 Abs. 3, 6). Was das in der Praxis heißt: ein TV-Spot, der während eines laufenden Bundesligaspiels auf demselben Sender für eine Wette auf dieses Spiel wirbt, ist nicht zulässig – ein Sportsender, der auf seinem Twitter-Account für eine Drei-Wege-Wette auf ein Sonntagsspiel wirbt, mit einem Logo und ohne aktiven Sportler, ist im zulässigen Bereich.
Der GlüStV enthält keine Vorschrift, die einen Sportwetten-Bonus in der Höhe deckelt, an eine Mindestquote bindet oder an einen maximalen Umsatzfaktor koppelt. Was ein Bonus kostet – Mindestquote, Umsatzfaktor, Frist – steht vollständig in den AGB des Anbieters. Was es nicht gibt, ist ein „gesetzlicher Bonus“ oder eine „gesetzliche Erstattungsquote“ für Sportwetten.
Wer ein Bonusangebot prüft, prüft drei Punkte: Was wird genau angeboten – Bonusgeld, Freiwette, Quotenboost? Welche Bedingungen gelten – Mindestquote, Umsatzfaktor, Frist? Welche Märkte sind zugelassen und welche nicht? Wer auf eine dieser Fragen keine klare Antwort findet, sollte das Angebot nicht annehmen.
Offshore-Anbieter: Was eine Nicht-GGL-Erlaubnis in Deutschland bedeutet
Wer auf einer Domain spielt, die nicht auf der Whitelist steht, spielt nicht automatisch illegal – aber auch nicht automatisch legal. Die Frage ist: hat dieser Anbieter eine deutsche Erlaubnis? Wenn nein, ist das Angebot in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel (§ 4 Abs. 1 GlüStV).
Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta ist in Deutschland nicht relevant. Diese Lizenzen regeln den jeweiligen lokalen Markt und stehen unter keiner Aufsicht, die in Deutschland greift. Die Lizenz ist auch kein Ausweis dafür, dass der Anbieter in Deutschland tätig sein darf – sie zeigt nur, dass er in seinem Lizenzland tätig sein darf.
Was das praktisch heißt: OASIS und LUGAS gelten auf solchen Angeboten nicht. Wer auf einer Offshore-Domain spielt, hat keinen Zugang zum anbieterübergreifenden Einzahlungslimit und keine Sperrmöglichkeit, die auf andere Anbieter durchgreift. Im Streitfall ist der Anbieter in Deutschland nicht verklagbar – das Recht, das durchgesetzt wird, ist das des Lizenzlandes, nicht deutsches Recht.
Die GGL geht gegen unerlaubte Angebote mit Untersagungsverfahren, Zahlungsblockaden und Netzblockaden vor. Wer die Domain aus Deutschland nicht erreichen kann, hat es in der Regel mit einer solchen Sperre zu tun.
Was nicht gilt: die Aufforderung, jede Wette auf einer GGL-Domain zu platzieren. Wer eine andere Priorität hat – eine Quote, ein Wettprogramm, eine App – findet bei einem Offshore-Anbieter unter Umständen ein anderes Angebot. Wer diese Priorität hat, sollte wissen, dass er im Streitfall keine deutsche Aufsicht hinter sich hat.
Wie ein Vergleich entsteht: Was die Reihenfolge rechtfertigt
Die Reihenfolge der zehn Anbieter folgt einem offenen Bewertungsraster, das Lizenzstatus, Erlaubnishistorie und Erlaubnisreichweite nebeneinanderstellt. Was die Reihenfolge nicht abbildet: Quoten, Bonusangebote, Auszahlungsdauer, Wettprogramm-Tiefe.
Das Raster hat vier Felder. Erstens: steht der Anbieter aktuell auf der Whitelist für die genannte Domain? Zweitens: wann wurde die Erlaubnis erstmals erteilt – ein Indikator für die Marktetablierung, nicht für die Qualität. Drittens: welche Erlaubnistypen sind auf der Whitelist geführt – Hybrid, Online-only, mit oder ohne Casino-Anbindung? Viertens: seit wann ist die Erlaubnis gültig – bei älteren Erlaubnissen, die ohne Folgegenehmigung sind, wird die Aktualität geprüft.
Was bewusst nicht gewichtet wird: die Quote. Wer nach Quoten vergleicht, hat mit einer Quote-Tabelle zu tun, nicht mit einer Lizenz-Tabelle. Beide sind nötig; sie sind aber unterschiedliche Werkzeuge.
Die Reihenfolge in dieser Tabelle folgt dem Datum der Ersterlaubnis, beginnend mit dem 9. Oktober 2020 – jener Tag, an dem die GGL die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse ausstellen konnte. Innerhalb des gleichen Datums sortiert die Tabelle alphabetisch nach Markenname. Das ist eine Konvention, kein Qualitätsurteil. Wer die Sortierung ändern will, sortiert nach eigener Priorität – Erlaubnisalter, Markengröße, Vertriebsstruktur.
Der Leser hat mehrere legitime Wege, die Tabelle zu nutzen: nach Datum sortieren, um die „etablierten“ Anbieter von den neueren zu trennen; nach Hybrid-Anbietern filtern, wer stationäre Präsenz schätzt; nach Marken mit Casino-Anbindung filtern, wer beide Welten unter einem Login will. Was die Tabelle nicht leistet: die Frage, wer „der Beste“ ist – diese Frage hängt davon ab, was „besser“ in der konkreten Situation heißt.
Was die Erlaubnis sichert – und was nicht
Eine GGL-Erlaubnis sichert genau das, was die §§ 6a bis 6i GlüStV vorschreiben, und nicht mehr. Sie sichert das 1.000-Euro-Limit und seine Anhebung nur auf nachprüfbaren Antrag. Sie sichert OASIS – die Sperre, die anbieterübergreifend greift. Sie sichert die Verifizierung, ehe der Anbieter auszahlt. Sie sichert die Auszahlung des Restguthabens binnen fünf Werktagen bei Kontoschließung. Sie sichert die insolvenzgeschützte Verwahrung der Spielergelder.
Sie sichert nicht: die Höhe der Quoten. Sie sichert nicht: ein gutes Bonusprogramm. Sie sichert nicht: ein großes Wettprogramm. Sie sichert nicht: eine Auszahlung, die unter fünf Werktagen liegt. Sie sichert nicht: einen persönlichen Ansprechpartner bei Problemen.
Wer eine Lizenz prüft, prüft, was die Lizenz abdeckt, und nutzt für alles andere die anderen Werkzeuge – Quotenvergleich, AGB-Vergleich, Testergebnisse, eigene Erfahrung. Wer beide Seiten getrennt hält, macht keinen Lizenz-Mythos auf, sondern eine informierte Wahl.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob ein Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis hat?
Das einzige verbindliche Prüfmittel ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Sie führt für jeden erlaubten Anbieter die Domain und den Inhaber der Erlaubnis – wer dort nicht steht, hat für die jeweilige Domain keine Sportwetten-Erlaubnis in Deutschland. Eine .de-Domain, ein deutschsprachiger Support und ein deutscher Firmenname sind keine Lizenznachweise.
Was bedeutet das Einzahlungslimit von 1.000 Euro im Monat?
Das Limit gilt pro Spieler und pro Kalendermonat, additionsübergreifend über alle Anbieter, bei denen der Spieler ein Konto führt. Die technische Durchsetzung läuft über die LUGAS-Limitdatei. Eine Anhebung ist nur möglich, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachprüfbar belegt wird – eine Selbsterklärung reicht nicht. Senkungen greifen sofort, Anhebungen erst nach sieben Tagen Schutzfrist.
Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?
Diese Lizenzen regeln den jeweiligen lokalen Markt des Lizenzlandes – nicht den deutschen Markt. Eine in Curaçao oder Anjouan ausgestellte Erlaubnis hat in Deutschland keine rechtliche Wirkung. Wer auf einer Offshore-Domain spielt, hat keinen Zugang zu OASIS und LUGAS und im Streitfall keinen Anspruch auf deutsches Recht. Die GGL geht gegen solche Angebote mit Untersagungen und Netzblockaden vor.
Wie hoch ist die Sportwettensteuer – und wer zahlt sie?
Die Steuer beträgt 5,3 % auf der Bemessungsgrundlage „Einsatz minus die Steuer selbst“, rechnerisch rund 5,03 % des eingesetzten Betrags. Die Steuer schuldet der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende. Ob und wie der Anbieter sie weitergibt – Abzug vom Einsatz, vom Gewinn oder aus eigener Tasche – steht in dessen AGB. Die Steuer fällt auch bei unlizenzierten Anbietern an; wer Steuer zahlt, beweist keine Lizenz.
Gilt eine Sportwetten-Erlaubnis auch für Slots, Poker und Casinospiele?
Nein. Eine Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten ist genau das und nichts weiter. Wer auf derselben Domain Slots, Poker oder Casinospiele anbietet, braucht eine eigene Erlaubnis für diese Glücksspielart – sie steht, wenn vorhanden, separat auf der Whitelist. Wer auf einer anderen Domain als die gelistete spielt, ist nicht über die Erlaubnis gedeckt. Die Sperrsysteme OASIS und LUGAS greifen für jede Erlaubnis getrennt, soweit sie über dieselbe Person laufen.
Wonach werden Wettanbieter in einem Vergleich typischerweise bewertet?
In einem Lizenzvergleich stehen Lizenzstatus, Erlaubnisalter und Erlaubnistyp im Vordergrund. In einem Wettvergleich stehen Quoten, Auszahlungsquote, Wettprogramm-Tiefe, Bonusbedingungen und Auszahlungsdauer im Vordergrund. Beide Vergleiche sind nötig, weil sie unterschiedliche Fragen beantworten – die Lizenz beantwortet, ob ein Anbieter überhaupt anbieten darf; der Wettvergleich beantwortet, wie gut das Angebot ist. Wer beide trennt, vergleicht fair.
Wer trägt die Sportwettensteuer?
Die Steuer heißt im Gesetz Sportwettensteuer und steht in den §§ 16 bis 25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ – rechnerisch also rund 5,03 % des eingesetzten Betrags. Die Steuer schuldet der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende (§ 19).
Was davon beim Wettenden ankommt, hängt vom Anbieter ab. Manche Anbieter ziehen die Steuer vom Einsatz ab – der Wettende setzt 100 Euro, davon gehen 5,03 Euro Steuer weg, gewettet werden 94,97 Euro. Andere Anbieter ziehen die Steuer vom Gewinn ab. Manche werben damit, die Steuer selbst zu tragen. Welches Modell ein Anbieter nutzt, steht in dessen AGB – und nicht jeder Anbieter sagt es auf der Produktseite.
Die Steuer fällt auch bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis an – wer Steuer zahlt, beweist keine Lizenz. Die Steuer ist eine finanzamtliche Angelegenheit, kein GGL-Prüfstein.
Lizenz – pokalwetteninfo
Inhalt erstellt vom Team «pokalwetteninfo»
